Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht regelt vielfältige rechtliche Fragestellungen des täglichen Lebens und ist damit für Privatpersonen wie Unternehmen gleichermaßen relevant. Unser Anspruch ist es, Sie in allen Bereichen des Zivilrechts fundiert, verständlich und lösungsorientiert zu beraten und zu vertreten. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im allgemeinen Zivilrecht umfassen insbesondere:
Vertragsrecht: Beratung beim Abschluss und der Gestaltung von Verträgen, Durchsetzung und Abwehr vertraglicher Ansprüche, Hilfe bei der Auslegung und Überprüfung von Vertragsklauseln
Schadensersatz und Gewährleistung: Unterstützung bei mangelhaften Leistungen und Schadensfällen, Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen, Rückabwicklung von Verträgen bei Nichterfüllung oder Fehlern
Rückgabe und Herausgabe von Vermögenswerten: Durchsetzung von Rückgabeansprüchen, z. B. nach einer Rückabwicklung eines Kaufvertrags, Beratung zur Eigentumsherausgabe
Unterlassungsansprüche: Schutz vor unerlaubten Eingriffen in den Besitz oder das Eigentum, Durchsetzung oder Abwehr von Unterlassungsanforderungen, etwa zur Wahrung des eigenen Rechts
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung: Sachkundige Unterstützung sowohl im Dialog als auch im streitigen Verfahren vor Gericht, einschließlich Betreuung bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Mit umfassender Erfahrung im allgemeinen Zivilrecht beraten und unterstützen wir Sie bei sämtlichen rechtlichen Herausforderungen dieses Rechtsgebiets. Nehmen Sie gerne Kontakt mit unseren erfahrenen Anwältinnen und Anwälten auf.
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