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Leistungen

Strafrecht

Ein Strafverfahren ist für Betroffene eine tiefgreifende Belastung – unabhängig davon, ob man als Beschuldigter, Zeuge oder Geschädigter beteiligt ist. In allen Phasen des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung – stehen wir Ihnen mit fundierter strafrechtlicher Expertise zur Seite. Wir vertreten Sie engagiert, diskret und zielorientiert. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere folgende Bereiche:

Verteidigung im Ermittlungsverfahren: Ersteinschätzung bei polizeilicher Vorladung, Anhörung oder Durchsuchung, Übernahme der Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft, Verteidigungsstrategie zur Vermeidung von belastenden Aussagen, Vertretung in allen Verfahrensstadien.

Strafverteidigung in Hauptverhandlung und Strafprozess: Analyse der Ermittlungsakten und Beweislage, Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie, Gerichtliche Vertretung und Stellung von Anträgen, Einsatz für ein faires und rechtsstaatliches Verfahren.

Strafrechtliche Schwerpunkte: Eigentums- und Vermögensdelikte (z. B. Diebstahl, Betrug, Unterschlagung), Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Verkehrsstrafrecht (z. B. Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt), Wirtschaftsstrafrecht und Insolvenzdelikte, Jugendstrafrecht

Rechtsmittelverfahren: Prüfung und Einlegung von Berufung oder Revision, Begleitung im Rechtsmittelverfahren vor Landgericht oder Oberlandesgericht.

Opferrechte und Nebenklagevertretung: Vertretung von Opfern im Strafverfahren, Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, Wahrnehmung der Rechte im Rahmen einer Nebenklage.

Mit langjähriger Erfahrung im Strafrecht vertreten wir Sie bundesweit – mit Nachdruck, Integrität und Kompetenz. Kontaktieren Sie uns frühzeitig – insbesondere, bevor Sie Aussagen gegenüber Ermittlungsbehörden machen. Schweigen ist Ihr gutes Recht – und unser Einsatz beginnt genau dort.

WICHTIG!!!

Machen Sie K E I N E Angaben zur Tat, bevor Sie nicht mit uns Kontakt aufgenommen haben. Sie sind lediglich verpflichtet, der Polizei Ihre Personalien anzugeben. Leider kommt es immer wieder vor, dass unsere Mandanten sich durch vorschnelles Aussageverhalten unnötig selbst belasten. Dies ist in der Regel nachträglich nur sehr schwer abzuändern.

Wir vertreten Sie in allen Strafsachen wie zum Beispiel:

  • Betrug und Bankrott
  • Eigentumsdelikten
  • Verkehrsstrafsachen
  • Körperverletzung und Tötungsdelikte

Sie haben Fragen zum Strafrecht?

Rechtsanwalt Jörg Karthein
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV (Deutscher Anwaltsverein)
T: 06131-55432-0
karthein@dieanwaelte-mainz.de

Rechtsanwalt Jörg Karthein hat den Lehrgang zum Fachanwalt für Strafrecht erfolgreich absolviert.  Er ist seit 1996 als Strafverteidiger bundesweit tätig.

Rechtsanwältin Julia Hofmann
T: 06131 - 55432 - 0
Hofmann.JuliaBrigitte@dieanwaelte-mainz.de